Das Notwehrrecht Notlüge - darf man das? Wir haben für euch die wichtigsten Fakten rund ums Lügen im Vorstellungsgespräch zusammengefasst.
Das Notwehrrecht kann helfen, wenn einem unzulässig Fragen gestellt werden, um peinliche Ruhe zu vermeiden, wenn die Frage nicht beantwortet werden kann oder soll. Dann sind Notlügen durchaus berechtigt, das gilt vor allem bei sehr privaten Fragen. Ihre Privatsphäre dürfen Sie immer schützen, da diese den neuen Arbeitgeber nichts angeht.
Aber welche Fragen sind denn nun die, die nicht beantwortet werden müssen:
Darunter zählen vor allem Fragen zum Lebenspartner, Heiratsabsichten und Familienplanung. Außerdem fallen hierrunter auch Nachhaken zur Religion, Parteizugehörigkeit oder Gewerkschaftszugehörigkeit. Allgemein ist das Privatleben doch sehr sensibel zu behandeln und man sollte nur preisgeben, was man auch selbst möchte. Auf diese Fragen darf mit Notlügen geantwortet werden, ähnlich wie auf verbotene Fragen. Allerdings müssen diese im Gegensatz zu unzulässigen Fragen wahrheitsgemäß beantwortet werden, insofern die Antwort relevant für den Job ist.
Verboten sind dem Grundsatz nach Fragen zu Vermögensverhältnissen, Krankheiten oder Vorstrafen. Das gilt beispielsweise, wenn durch einen Job eine mögliche Schwangerschaft gefährdet werden könnte. Hier ist die Frage nach der Schwangerschaft gesetzt.
Nun haben wir eine Menge über Fragen gehört, die wir nicht beantworten müssen, sodass wir uns auch die Fragen anschauen wollen, auf die mit der Wahrheit geantwortet werden muss:
Bekommen Sie Fragen zu Ihrem beruflichen Werdegang, Aus- und Weiterbildungen und Berufserfahrungen gestellt, so sind diese wahrheitsgemäß zu beantworten. Gleiches gilt für Nebenbeschäftigungen, zeitliche Verfügbarkeiten und vorhandener Mobilität. Auch die Frage nach einer vorhandenen Schwerbehinderung darf gestellt werden. Denn diese ist ausschlaggebend für das Beschäftigungsverhältnis.
Diese Fragen müssen dem Arbeitgeber detailliert und wahrheitsgemäß vorliegen, um eine sachliche Entscheidung zwischen der Eignung des Bewerbers und der ausgeschriebenen Stelle treffen zu können. Schließlich nützt es weder dem Unternehmen, noch dem Bewerber, ein Beschäftigungsverhältnis auf Lügen aufzubauen. Außerdem könnte eine Notlüge auf diese Fragen eine Anfechtung des Arbeitsvertrages zu einem späteren Zeitpunkt nach sich ziehen. Und das bringt letztendlich nur Probleme.
Und welche sind nun Notlügen, die Sie unbedenklich verwenden können:
Um nun nicht durch Ehrlichkeit auf die Verliererstraße abzubiegen , können Sie sich ein paar Notlügen bedienen, die Sie nicht gleich wie „Pinocchio“ aussehen und dastehen lassen.
- „Ich hab meinen letzten Chef sehr gemocht.“ (Auch wenn Sie ihn nicht leiden konnten, zeugt es von Anstand positiv über die Leute zu sprechen und schürt Vertrauen)
- „Einen ganzen Tag eingeschlossen im Büro zu sitzen, wäre nichts für mich.“ (Natürlich möchten Sie alleine sitzen und in Ruhe arbeiten. Das zeigen Sie aber im Zeitalter des Teamworks nicht)
- „Ich habe mich immer mit meinen Kollegen super verstanden.“ (Haben Sie natürlich nicht und das verlangt auch keiner von Ihnen, allerdings spielt es Ihrer Teamfähigkeit in die Karten. Sie vermitteln den Eindruck in jedes Team zu passen)
- „Die Teamleitung könnte ich mir sehr gut vorstellen, dafür werde ich aber noch viel Erfahrungen sammeln müssen.“ (Naja, eigentlich sind Sie ziemlich zufrieden mit der angebotenen Stelle und könnten Sich das für die nächste 15 Jahre vorstellen. Äußern Sie aber nicht, denn das würde wenig ambitioniert wirken“
Vermutlich gibt es auch noch andere Notlügen, die man in diesen Momenten sagen darf. Letztendlich ist jeder für sich selbst verantwortlich und muss abwägen, welche Antworten er geben kann, will oder sogar muss.
Wir hoffen, dass die Tipps hilfreich waren und wünschen Ihnen viel Spaß bei der Umsetzung.